Pflegehilfsmittel
Wir kümmern uns gerne um Ihre Pflegehilfsmittel, die wir individuell für Sie zusammenstellen.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.Die Krankenkassen übernehmen monatlich bis zu 40,00 EUR für diese Produkte. Bei Anspruch auf Beihilfe (z.B. Beamte) bis zu 20,00 EUR monatlich. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten
Produkte, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind:
• saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch in der Mindestgröße 40 x 60 cm
• Fingerlinge für die private Pflegeperson
• Einmalhandschuhe für die private Pflegeperson
• Mundschutz für die private Pflegeperson
• Schutzschürzen zum Einmalgebrauch für die private Pflegeperson
• Schutzschürzen wiederverwendbar für die private Pflegeperson
• Händedesinfektionsmittel
• Flächendesinfektionsmittel (keine Wunddesinfektion)
• Einmallätzchen.
Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz Ihrer privaten Pflegeperson(Familie, Freunde, Nachbarn) dienen. Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und Einmallätzchen sind die einzigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die direkt für Sie vorgesehen sind.